Ärger mit Abofallen bei GMX
Bei den heimischen Konsumentenschützern ist der E-Mail-Dienst von GMX seit einiger Zeit ein heißes Thema. Nachdem Nutzer kostenlose Testangebote in Anspruch genommen haben, werden sie häufig von Rechnungen überrascht. Die Konsumentenschützer warnen vor den unfairen Methoden bei Gratisangeboten von GMX."Die Beschwerden klingen alle sehr ähnlich", erläutert Jutta Repl von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer gegenüber Ress.at. Zuerst nutzen die Kunden einen FreeMail-Account von GMX, der völlig gratis sei. Danach würden sie kostenfreie Testangebote für Upgrades in Anspruch nehmen, die sich nach einiger Zeit in ein kostenpflichtiges Angebot umwandeln, sofern der Kunde das Angebot nicht vorher kündigt - Rechnungen, Mahnungen bis hin zu Schreiben vom Inkassobüro seien die Folge.
"Oft können die betroffenen Personen nicht sagen, wie es überhaupt zum Abonnement kam", so Repl. Interventionen bei GMX seitens der Konsumentenschutzorganisationen hätten bis dato immer geholfen und zu einer Kulanzlösung geführt. Einwände allein vonseiten der Betroffenen - also ohne zusätzliche Hilfe - hätten hingegen nichts gebracht.
Zahlreiche Betroffene
"Wir haben eine Masse an Fällen seit Monaten", sagt auch Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherschutzzentrum in Österreich. Die von der Europäischen Kommission eingerichtete Institution ist im Verein für Konsumentenschutz untergebracht und für grenzüberschreitende Probleme zuständig. Die ersten Beschwerden seien 2007 bekanntgeworden, in den darauffolgenden Jahren sei ein rascher Anstieg zu verzeichnen gewesen.
"Oft nutzt jemand schon jahrelang GMX gratis und bekommt, weil er Geburtstag hat oder schon jahrelang dabei ist, ein Angebot für ein kostenloses dreimonatiges Testabo für GMX ProMail oder TopMail", beschreibt Schranz das Problem. "Wenn das nicht innerhalb der Testphase gekündigt wird, verlängert sich das Abo automatisch um sechs oder zwölf Monate und wandelt sich in einen kostenpflichtigen Dienst." Die Kosten seien für den jeweiligen Zeitraum im Voraus zu zahlen.
Aggressive Werbung
Einige User hätten sich auch über die sehr aggressiven Werbeeinblendungen für die Gratisnutzung von GMX beklagt. "Und dann haben sie zugestimmt, um die Werbung wegzubekommen", erläutert Schranz.
Bei einer automatischen Verlängerung sei das Unternehmen laut Konsumentenschutzgesetz verpflichtet, den Kunden darüber zeitgerecht - also vor Ablauf der Testphase - daran zu erinnern, damit dieser noch wiederrufen könne. GMX erfülle diesen Punkt nur unzureichend, da diese E-Mail nicht sehr deutlich formuliert sei und zahlreiche andere Informationen beinhalte.
Mangelnde Widerrufsbelehrung
Zudem sei die Widerrufsbelehrung - nach Inanspruchnahme des Testabos und dessen Folgen - von GMX nicht korrekt und verletze das Fernabsatzgesetz. Bei Dienstleistungen - wie etwa bei GMX - müsse binnen sieben Tage nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Erfolgt die Widerrufsbelehrung inkorrekt, dann betrage die Frist laut Konsumentenschutz drei Monate.
Der Zweck sei schließlich, "dass dem Konsumenten nicht die Verträge auf die Nase gedrückt werden", erläutert Schranz. Deshalb schreibe der Gesetzgeber etwa ein "gesondertes" Schreiben vor, dass über die automatische Vertragsverlängerung informiere.
Konsument im Vordergrund
Bei grenzüberschreitenden Fällen würde immer das Günstigkeitsprinzip angewandt. Auch wenn in den AGB von GMX die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts angegeben sei, werde in diesem Fall das österreichische Recht angewandt, da es in Österreich günstigere Verbraucherschutzbedingungen gebe.
Der Konsumentenschützer rät allen Usern, bei Inanspruchnahme eines Testangebots die AGB genau durchzulesen. Auch die darauffolgenden E-Mails von GMX sollten genau gelesen werden. Im Falle eines Problems empfiehlt Schranz, sich an eine Verbraucherschutzeinrichtung zu wenden.
Eintrag in Kreditauskunftei
Zu einer Klage seitens GMX sei es bis dato noch nicht gekommen, so Schranz. Jedoch würde das von GMX beauftragte österreichische Inkassobüro infoscore austria auch eine Meldung an die Kreditauskunftei von Deltavista machen. Und auch wenn die Meldung bei einer Kulanzlösung gelöscht werde, "steht in der Datenbank noch immer drinnen, dass es einen Eintrag gegeben hat, der gelöscht wurde", bedauert Schranz.
Seitens GMX heißt es dazu, dass die Nutzer rechtzeitig informiert würden und lediglich fraglich sei, "wie weit der Nutzer das zur Kenntnis nimmt", so GMX-Sprecher Holger Neumann.
Mehr dazu findest Du auf helpv1.orf.at
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