AI Act: EU-Staaten wollen Ausnahmen für Massenüberwachung durch Behörden
Rat einigt sich auf gemeinsame Position und fordert Ausnahmen bei der KI-Überwachung für Strafverfolger und GrenzschützerEigentlich sollte die massenhafte biometrische Erfassung und Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum im EU-Raum verboten sein - so wünscht es sich zumindest die EU-Kommission. Glaubt man den Erklärungen des Gremiums der Einzelstaaten, dem EU-Rat, dann wird das auch so bleiben, doch im Detail wollen sich die Mitgliedsländer großzügige Ausnahmen vom Verbot der biometrischen Überwachung genehmigen. So sollen vor allem Strafverfolger auf Gesichtserkennung zurückgreifen können.
Offiziell liest sich das im Positionspaper anders: Das grundsätzliche Verbot von "biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum" bleibe aufrecht, ganz auf der Linie der EU-Kommission. Man habe klargestellt, unter welchen Bedingungen die Strafverfolgungsbehörden "ausnahmsweise" die Möglichkeit habe, KI-gestützte System zur Identifizierung von Menschen im öffentlichen Raum nützen dürfen.
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