Assange: Berufung gegen Auslieferung ermöglicht
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf gegen seine Auslieferung nach Schweden vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens Berufung einlegen. Das entschied das höchste Zivilgericht am Montag in London. Damit kann der 40-jährige Australier zunächst nicht nach Schweden ausgeliefert werden, wo gegen ihn wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe gegen zwei Frauen ermittelt wird. Assange weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer Verleumdungskampagne.Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist am Montagvormittag vor dem Londoner Höchstgericht eingetroffen. Der ehemalige Hacker wurde vor dem Gericht von einem Dutzend Unterstützer begrüßt. Er war in einen grauen Anzug und ein weißes Hemd gekleidet, berichtete die Nachrichtenagentur AFP. Assange wollte gegenüber Journalisten vor dem Termin keinen Kommentar abgeben.
Das Vorgehen der schwedischen Justiz gegen den Gründer der umstrittenen Enthüllungsplattform Wikileaks hatte weltweite Proteste ausgelöst, da Anhänger von Assange hinter den Vorwürfen ein Komplott der schwedischen und US-Regierung gegen den Aktivisten sehen. WikiLeaks hatte zuvor tausende Seiten an geheimen Dokumenten der US-Regierung veröffentlicht. Eine Entscheidung des Gerichts könnte noch am Montag getroffen werden, allerdings auch vertagt werden.
Quelle: apa, afp
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Gegen seine drohende Auslieferung an die USA darf der Wikileaks-Gründer Julian Assange nun Berufung einlegen, hat der Londoner High Court am Montag entschieden. Die USA wollen dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen.
Die Fahndung nach dem Wikileaks-Gründer könnte dem US-Präsidenten zufolge eingestellt werden. Die australische Regierung begrüßt Bidens Aussagen
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