Ausgerechnet die DSGVO verzögert Schrems Facebook-Prozess
Am Montagmittag kam es am Landesgericht Wien zur zweiten VerhandlungsrundeWer sehen will, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen können, sollte sich den Prozess von Max Schrems gegen Facebook zu Gemüte führen. Vor viereinhalb Jahren wurde die Klage zur Datensammelwut des sozialen Netzwerks erstmals eingebracht, und erst diesen Montag kam es zur zweiten Verhandlung. Deren Ergebnis ist wohl ein weiterer Instanzenzug, sodass man vor der allerersten inhaltlichen Auseinandersetzung wohl schon das fünfte Jahr des Prozesses schreiben wird.
Zur Vorgeschichte: Schrems wollte im August 2014 eine Sammelklage gegen Facebook initiieren. Das Handelsgericht Wien verwies ihn an das Landesgericht, das bestritt die Frage der Zuständigkeit, sodass das Oberlandesgericht, der Oberste Gerichtshof und schlussendlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst wurden.
Der entschied im Jänner 2018, dass Schrems zwar keine Sammelklage, wohl aber eine Musterklage einreichen könne.
Nun also der zweite Verhandlungstag am Montag. Der Andrang ist überschaubar. Facebook hat inzwischen die Kanzlei gewechselt; ein paar Studenten und Rechtsanwaltsanwärterinnen haben sich zur Beobachtung eingefunden. Ein Pressefotograf fragt jeden einzelnen Anwesenden, ob er Max Schrems sei; dann geht es um Punkt 11 Uhr 30 los. Eine halbe Stunde später ist die Verhandlung auch schon wieder vorbei.
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