D: Sexueller Missbrauch via Internet strafbar
Sexueller Missbrauch an Kindern ist auch dann strafbar, wenn der Täter ausschließlich über das Internet Kontakt zu den Betroffenen hatte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.Nach den Worten des BGH setzt eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs nicht die räumliche Nähe von Täter und Opfer voraus (Az: 1 StR 105/09 - Beschluss vom 21. April 2009).
Live-Bilder via Webcam
In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichts München I, das anderthalb Jahre Haft sowie Unterbringung in der Psychiatrie gegen einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter verhängt hatte. Der Mann hatte über das Internet Verbindung zu fünf Kindern in Belgien hergestellt, wobei mit Webcams Live-Bilder übertragen wurden. Dabei beging der Mann vor der Kamera obszöne Handlungen.
In diesem Fall hätten die Kinder den Mann durch die Live-Übertragung unmittelbar wahrnehmen können, stellte der BGH fest. Es bestehe kein Zweifel, dass der Gesetzgeber durch die entsprechende Strafnorm Kinder vor solchen Wahrnehmungen umfassend habe schützen wollen, heißt es in der Begründung.
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