Das Ende des Pornofilm-Verleihs
Der Gesetzesentwurf der bayerischen Staatsregierung zur "Verbesserung des Jugendschutzes" dürfte für heftige Diskussionen sorgen: Das bayerische Sozialministerium baute darin - von der Öffentlichkeit bislang unbemerkt - ein Verleih-Verbot für indizierte Filme und Computerspiele ein.Der Passus des Artikels 15 des Jugendschutzgesetzes, laut dem der Verleih von indizierten "Trägermedien" zumindest "in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind" erlaubt ist, soll ersatzlos gestrichen werden.
Als Folge müssten die Videotheken neben Horror-Filmen wie "Freitag der 13." oder "Freddie Krüger 2" auch sämtliche Pornofilme aus ihrem Sortiment verbannen.
Denn laut dem Jugendschutzgesetz sind Pornos generell indiziert. "Sexfilme sind schwer jugendgefährdende Medien und damit auch ohne eine eigene Überprüfung durch uns automatisch indiziert", sagt eine Sprecherin der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Nur der Verkauf indizierter Filme in separaten Räumen, sowie der unentgeltliche Verleih wäre noch erlaubt. Die Werbung für solche Produkte ist ohnehin untersagt.
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