Datenschutzrecht: "Nutzer bleiben auf der Strecke"
Der EU-weite Datenschutz funktioniert nur, solange Beschwerden im eigenen Land bleiben. Und auch hier gibt es kaum Strafen.Mehr Rechte für Nutzer und hohe Strafen für Unternehmen versprach die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Doch sind diese Rechte wirklich durchzusetzen, wenn Firmen sich nicht an die Gesetze halten und mit den Daten von Betroffenen sorglos umgehen, oder diese keine vollständigen Auskünfte erhalten?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die EU-Datenschutzorganisation noyb, die vom Juristen und Facebook-Kläger Max Schrems gegründet wurde. Sie will Betroffenen dabei helfen, ihre Datenschutzrechte durchzusetzen und bringt zu diesem Zweck DSGVO-Beschwerden in EU Mitgliedstaaten ein. Immer wieder auch bei der Datenschutzbehörde in Österreich (DSB).
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