DE: Gesetz gegen Hass im Internet tritt in Kraft
Ab heute gilt in Deutschland ein Gesetz, das Online-Netzwerke dazu verpflichtet, Hasspostings schneller zu löschen und Beschwerden darüber umfassender zu bearbeiten.Das umstrittene Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet ist am Sonntag mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten. Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte umfassender zu bearbeiten und diese schneller zu löschen. Die am heftigsten diskutierten Regelungen des Gesetzes wie die Fristen von 24 Stunden bzw. einer Woche zum Löschen strafbarer Inhalte greifen erst nach der dreimonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar. Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass "offensichtlich strafbare" Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden müssen. In weniger eindeutigen Fällen haben die Online-Netzwerke eine Woche Zeit für eine Entscheidung. Das Justizministerium erklärte, dass unter Umständen auch mehr Zeit eingeräumt werde: "Sofern die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder erkennbar von anderen tatsächlichen Umständen abhängt, kann das soziale Netzwerk dies erst überprüfen und darf hierfür gegebenenfalls länger als 7 Tage benötigen."
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