Deutsches Kartellamt weitet Facebook-Verfahren aus
Prüfung läuft, ob der US-Konzern eine widerrechtliche und "überragende marktübergreifende Bedeutung" hatDas Bundeskartellamt weitet sein Verfahren gegen den US-Internetriesen Facebook aus. Die Bonner Kartellwächter greifen dazu auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurück, die ihre Rolle stärken sollen.
Die Wettbewerbshüter hatten bereits im Dezember im Zusammenhang mit den "Oculus"-Virtual-Reality-Produkten ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Riesen eingeleitet. Denn diese sollen nur dann genutzt werden können, wenn der Verbraucher auch ein Facebook-Konto hat. "Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen", hatte Kartellamtschef Andreas Mundt gesagt. Facebook zeigte sich dagegen zuversichtlich, die Bedenken ausräumen zu können.
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