EU prüft Beschwerde gegen ORF-Beitrag
Neues ORF-Gesetz gilt nach Bundesratspanne und Fristablauf mit Ende August als beschlossen - 2024 tritt es in KraftDer neue ORF-Beitrag wird - wie in Deutschland seit 2013 und inzwischen auch in der Schweiz - unabhängig von Empfang und Empfangsgeräten fällig. Rund 184 Euro schreibt die GIS-Nachfolgefirma ORF Beitrags-Service (OBS) allen bisherigen Streamern gleich im Jänner für das ganze Jahr vor.
Nur wenn man der OBS Abbuchungen per Sepa-Lastschriftmandat einräumt, kann man halbjährlich oder alle zwei Monate zahlen. Ab 2026 gilt der Modus laut Gesetz auch für jene, die schon bisher GIS zahlten.
Neue staatliche Beihilfen sind von der EU-Kommission zu prüfen, ob sie den Wettbewerb verzerren. Österreich geht davon aus, dass der neue Beitrag keine neue Beihilfe ist. Im Medienministerium heißt es dazu: "Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ist in engem Austausch mit der EU-Kommission, die auch über alle Schritte informiert ist.
Die neue Finanzierung des ORF ist aus Sicht des Verfassungsdienstes aus mehreren Gründen jedenfalls mit dem Beihilfenrecht der EU vereinbar. Hinsichtlich der Höhe der Finanzierung hat der EuGH bereits 2018 festgehalten, dass die bloße Umstellung auf ein Beitragssystem beihilfenrechtlich unproblematisch ist."
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