EuGH-Gutachten: Zulässigkeit von Encrochat-Daten weiter offen
Die Weitergabe der Encrochat-Daten nach Deutschland widerspricht wohl nicht dem Unionsrecht. Die Zulässigkeit der Beweise bleibt aber strittig.Die Generalanwältin am EuGH, Tamara Ćapeta, geht in ihrem Schlussantrag davon aus, dass die Weitergabe der bei dem Encrochat-Hack erlangten Daten aus Frankreich nach Deutschland nicht prinzipiell gegen Unionsrecht verstößt.
Entsprechende Fragen in dem Streit um die Verwertbarkeit der Daten aus dem staatlich gehackten Messenger hatte das Berliner Landgericht im vergangenen Jahr dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt und die Hauptverhandlung einem Verfahren ausgesetzt. Üblicherweise folgen die Richter am EuGH den Ausführungen der Schlussanträge, aber nicht immer. Die Frage der Zulässigkeit der Beweismittel bleibt dabei weiter offen.
Im Jahr 2020 hatten Polizeibehörden aus Frankreich und den Niederlanden in Kooperation mit Europol und Eurojust den verschlüsselten Messenger Encrochat gehackt und die Daten über Europol auch an deutsche Behörden weitergegeben.
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Justizstreit um Auswertung der Encrochat-Daten
Erstmals hat ein Gericht die Verwertung der Daten aus dem Encrochat-Hack nicht zugelassen - eine Schlappe für Polizei und Staatsanwaltschaft.
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EncroChat: Ermittler mehrerer Länder knackten Chat-Netzwerk von Kriminellen
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