Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung bleibt zulässig
Der Oberste Gerichtshof lässt die Ortung von Mobilgeräten weiterhin zu, mahnt jedoch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ein.Eine Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung bleibt in Österreich prinzipiell weiterhin zulässig. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag. Im Einzellfall sei jedoch immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.
Zur Klärung der Rechtsfrage hatte die Generalprokuratur im Weg einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes den OGH mit der Frage der Zulässigkeit befasst. Durch eine Funkzellenabfrage kann ermittelt werden, welche Mobiltelefone in einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer Funkzelle benützt wurden, sprich, mit welchem Handy telefoniert oder SMS geschrieben wurde.
Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz
Kurze URL:
Weitere News:
aleX fotografiert: Schnecken und einen Hasen
HVO100: Klimaschonender Diesel geht in Deutschland an den Start
Gaming-Router Archer C5400X von TP-Link anfällig für Schadcodeausführung
Die RTX 5090 soll zum Titan-Ersatz werden
Update entfernt Cortana-App und WordPad App, die seit 30 Jahren Teil von Windows war
EU-Pläne: Bestellen auf Temu und Shein soll ab 2025 teurer werden
Neues Material ist lichtdurchlässiger als Glas, aber nicht durchsichtig
Copilot-Plus-PC: Microsoft Recall läuft auch ohne NPU
Cyberangriff kostet Kyivstar bisher rund 83 Millionen Euro
MSI zeigt Desktop-Mainboard mit CAMM2
HVO100: Klimaschonender Diesel geht in Deutschland an den Start
Gaming-Router Archer C5400X von TP-Link anfällig für Schadcodeausführung
Die RTX 5090 soll zum Titan-Ersatz werden
Update entfernt Cortana-App und WordPad App, die seit 30 Jahren Teil von Windows war
EU-Pläne: Bestellen auf Temu und Shein soll ab 2025 teurer werden
Neues Material ist lichtdurchlässiger als Glas, aber nicht durchsichtig
Copilot-Plus-PC: Microsoft Recall läuft auch ohne NPU
Cyberangriff kostet Kyivstar bisher rund 83 Millionen Euro
MSI zeigt Desktop-Mainboard mit CAMM2
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024