Gericht: Apple informiert Kunden nicht ausreichend über ihrer Rechte
Ein Verweis auf die AGB reicht nicht aus, um über die gesetzliche Gewährleistung zu informieren.Apple muss Konsumenten zukünftig besser über ihre Rechtsansprüche bei Reklamationen aufklären. Das Unternehmen muss neben allfälligen Garantiezusagen auch klar und verständlich auf die unabhängig davon geltenden Gewährleistungsrechte hinweisen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien, noch nicht rechtskräftig, entschieden. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Bei Bestellungen auf der Apple-Website mussten die Kunden am Ende des Bestellvorgangs die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren und erhielten an dieser Stelle einen Link zu den AGB. Was dabei aber laut VKI nicht erwähnt wurde ist, dass diese AGB auch einen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthalten, das Konsumenten bei Mängeln am Produkt zusteht.
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