schaf am 05. Juli 2021 um 12:01 |  0 Kommentare | Lesezeit: 51 Sekunden

Justizstreit um Auswertung der Encrochat-Daten

Erstmals hat ein Gericht die Verwertung der Daten aus dem Encrochat-Hack nicht zugelassen - eine Schlappe für Polizei und Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Berlin will eine Entscheidung des Landgerichts gegen die Verwendung abgefangener Nachrichten aus dem Verschlüsselungsdienst Encrochat nicht hinnehmen. Sie werde mit Rechtsmitteln dagegen vorgehen, kündigte die Staatsanwaltschaft am 2. Juli 2021 über Twitter an. Die Entscheidung des Landgerichts vom Vortag stehe im Gegensatz zu allen bisherigen Entscheidungen von Oberlandesgerichten. Daher wolle man eine "Überprüfung durch das Kammergericht herbeiführen".

Die Staatsanwaltschaft verwies dabei auf einen Bericht des Spiegel, nach dem das Landgericht die Eröffnung eines Prozesses gegen einen Verdächtigen wegen Drogenhandels abgelehnt hatte, weil die abgefangenen Encrochat-Nachrichten nicht verwertet werden dürften. Die Anklage der Staatsanwaltschaft stütze sich im Wesentlichen auf Daten, die aus dem Hack stammten. Die Vorwürfe selbst ließen sich damit aber auch nicht belegen, erklärte das Gericht. Die Verwendung der Chatinhalte sei nicht zulässig.

Mehr dazu findest Du auf golem.de





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