KI klagte erfolgreich Amazon wegen AGB zu "Alexa" und "Dash-Button"
Eine VKI-Klage zu Klauseln aus den Alexa-Nutzungsbedingungen wurde beim OGH abgewiesenDer Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich in einem Rechtsstreit gegen Amazon teilweise durchgesetzt. Die Klage richtete sich gegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gegen die Vorgehensweise des US-Onlinekonzerns bei Bestellungen mittels Dash-Button und der Sprachsoftware Alexa. Der VKI bemängelte dass Amazon die Konsumenten vor der Bestellung über den Button und Alexa nicht ausreichend informierte.
So fehlten beispielsweise Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, sowie über das den Verbrauchern zustehende Rücktrittsrecht
... so die Konsumentenschützer, die im Auftrag des Sozialministeriums aktiv wurden.
Zudem kritisierte der VKI, dass die Verbraucher bei der Bestellung - entgegen der gesetzlichen Vorgaben für Fernabsatzgeschäfte - nicht ausdrücklich bestätigen mussten, dass sie eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen.
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