Klarnamenpflicht bringt nix ...
Anonymität in SocialMedia ist nicht das Problem!
Es war so klar, das nach dem Tod von Lisa-Maria Kellermayr, die Diskussion rund um die Klarnamenpflich wieder losgehen wird. Es bleibt - für mich - aber weiterhin dabei, das dies nix bringt und eigendlich nur Schadet!
Den genau und gerade im Fall der Drohungen gegen Kellermayr hätte eine Klarnamenpflicht die Ausforschung der Täter nicht beschleunigt, oder Details schneller ans Licht gebracht. Die E-Mails an sie wurden über einen auf Anonymisierung spezialisierten Anbieter und über das Tor-Netzwerk verschickt, was eben die Verschleierung des wahren Absenders ermöglichte.
Die Nutzung solcher Dienste ist per se nicht illegal. Nur ist es dann aber für österreichische Behörden kaum möglich, die Betreiber zu einer Kooperation zu bewegen - falls solch ein entsprechendes Angebote überhaupt Teil einer solchen Regulierung wären.
Die Problematik mit Messenger wie Telegram ..
Oder nehmen wir den Messengerdienst Telegram, welcher im Laufe der Pandemie zum Drehkreuz für rechtsextreme und verschwörungsideologische Desinformation wurde. Das Unternehmen beschäftigt bis heute noch keinen Rechtsvertreter oder Ansprechpartner in der Europäischen Union. Der Hauptsitz liegt in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) - und ist für Anliegen der Regulierungsbehörden dadurch unerreichbar. Dass Telegram bereits dem hiesigen Kommunikationsplattformengesetz (KoPl-G) unterliegt, ändert also auch nichts daran.
Aber gut, zumindest bei Telegram gibt es einen Lichtblick, wenn wir mal in Richtung Deutschland schauen. Den dort hat die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Februar angekündigt, Kontakt zur Konzernspitze hergestellt zu haben und es soll eine eigene E-Mail-Adresse für die Anliegen der Bundesregierung geben.
Das wachsender Druck vonseiten der Politik da ist, zeigte sich außerdem seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Telegram hält sich brav an die EU-Sanktionen und sperrte für User innerhalb der Union den Zugang zu den Kanälen des russischen Propagandasenders Russia Today.
Naja, aber schaut man wiedermal genauer hin, so sieht man gleich das es sich in Wirklichkeit um besonders schwerwiegende Einzelfälle handelt. Ein Großteil aller problematischen Inhalte wird unkommentiert stehen gelassen.
Somit wird sie wohl auch eine - in Österreich verhängte - Klarnamenpflicht nicht besonders jucken.
Was wenn doch?
Aber nehmen wir mal an, es geht durch und es ist den Betreibern nicht egal ..
Dann stellt sich die Frage der Umsetzung: Wer wäre für die Identitätsfeststellung verantwortlich? Machen dies die Plattformbetreiber? Dann könnten diese möglicherweise (bis ganz sicher) Zugang zu hochsensiblen Ausweisdaten erlangen. Juhu!
Und dann ist da noch der "Chilling-Effekt" ..
Die Klarnamenpflich würde ganz sicher Angst vor politischer Verfolgung, bei marginalisierte Gruppen und Regierungskritikerinnen auslösen und sie würden sich aus dem öffentlichen Diskurs zurückziehen.
Man braucht ja nur zu den totalitär geführten Staaten wie China schauen. Dort ist dies aufgrund der Online-Überwachung bereits Realität.
DSGVO?
Und wie schaut es wohl Rechtlich aus? Es gibt auf Grund der Datenschutzgrundverordnung immer noch kein Recht auf Pseudonymisierung. Zumindest habe ich nichts in die Richtung gefunden, wie ich mich damit beschäftigt habe.
Wahrscheinlich ist dies eher eine Interessenabwägung ..
Zum Beispiel, ob es ein schutzwürdiges Interesse eines Online-Trolls, seine Identität nicht offenlegen, gibt? Naja, wohl kaum, oder?
Aber Rechtliche Fragen müssen dann eher Anwälte klären. Dafür fehlt mir das Fachwissen ..
Den genau und gerade im Fall der Drohungen gegen Kellermayr hätte eine Klarnamenpflicht die Ausforschung der Täter nicht beschleunigt, oder Details schneller ans Licht gebracht. Die E-Mails an sie wurden über einen auf Anonymisierung spezialisierten Anbieter und über das Tor-Netzwerk verschickt, was eben die Verschleierung des wahren Absenders ermöglichte.
Die Nutzung solcher Dienste ist per se nicht illegal. Nur ist es dann aber für österreichische Behörden kaum möglich, die Betreiber zu einer Kooperation zu bewegen - falls solch ein entsprechendes Angebote überhaupt Teil einer solchen Regulierung wären.
Die Problematik mit Messenger wie Telegram ..
Oder nehmen wir den Messengerdienst Telegram, welcher im Laufe der Pandemie zum Drehkreuz für rechtsextreme und verschwörungsideologische Desinformation wurde. Das Unternehmen beschäftigt bis heute noch keinen Rechtsvertreter oder Ansprechpartner in der Europäischen Union. Der Hauptsitz liegt in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) - und ist für Anliegen der Regulierungsbehörden dadurch unerreichbar. Dass Telegram bereits dem hiesigen Kommunikationsplattformengesetz (KoPl-G) unterliegt, ändert also auch nichts daran.
Aber gut, zumindest bei Telegram gibt es einen Lichtblick, wenn wir mal in Richtung Deutschland schauen. Den dort hat die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Februar angekündigt, Kontakt zur Konzernspitze hergestellt zu haben und es soll eine eigene E-Mail-Adresse für die Anliegen der Bundesregierung geben.
Das wachsender Druck vonseiten der Politik da ist, zeigte sich außerdem seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Telegram hält sich brav an die EU-Sanktionen und sperrte für User innerhalb der Union den Zugang zu den Kanälen des russischen Propagandasenders Russia Today.
Naja, aber schaut man wiedermal genauer hin, so sieht man gleich das es sich in Wirklichkeit um besonders schwerwiegende Einzelfälle handelt. Ein Großteil aller problematischen Inhalte wird unkommentiert stehen gelassen.
Somit wird sie wohl auch eine - in Österreich verhängte - Klarnamenpflicht nicht besonders jucken.
Was wenn doch?
Aber nehmen wir mal an, es geht durch und es ist den Betreibern nicht egal ..
Dann stellt sich die Frage der Umsetzung: Wer wäre für die Identitätsfeststellung verantwortlich? Machen dies die Plattformbetreiber? Dann könnten diese möglicherweise (bis ganz sicher) Zugang zu hochsensiblen Ausweisdaten erlangen. Juhu!
Und dann ist da noch der "Chilling-Effekt" ..
Die Klarnamenpflich würde ganz sicher Angst vor politischer Verfolgung, bei marginalisierte Gruppen und Regierungskritikerinnen auslösen und sie würden sich aus dem öffentlichen Diskurs zurückziehen.
Man braucht ja nur zu den totalitär geführten Staaten wie China schauen. Dort ist dies aufgrund der Online-Überwachung bereits Realität.
DSGVO?
Und wie schaut es wohl Rechtlich aus? Es gibt auf Grund der Datenschutzgrundverordnung immer noch kein Recht auf Pseudonymisierung. Zumindest habe ich nichts in die Richtung gefunden, wie ich mich damit beschäftigt habe.
Wahrscheinlich ist dies eher eine Interessenabwägung ..
Zum Beispiel, ob es ein schutzwürdiges Interesse eines Online-Trolls, seine Identität nicht offenlegen, gibt? Naja, wohl kaum, oder?
Aber Rechtliche Fragen müssen dann eher Anwälte klären. Dafür fehlt mir das Fachwissen ..
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Die österreichische Tageszeitung will mit der Klarnamenpflicht auf den "Niedergang der Debattenkultur in allen Medien" reagieren. Der Nutzen ist jedoch umstritten.
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