schaf am 30. Mai 2017 um 16:40 |  0 Kommentare | Lesezeit: 39 Sekunden

Mehr Übersicht bei Handyverträgen ab Juni

Neben dem Aus für Roaming-Gebühren gibt es weitere Änderungen für Handynutzer und bei der Rücknahme von Altgeräten

Ab dem 1. Juni bekommen Telefonkunden einen besseren Überblick: Alle Anbieter müssen die "wesentlichen Inhalte" von Festnetz- und Mobilfunkverträgen, die einen Internetzugang ermöglichen, auf einem Produktinformationsblatt zusammenfassen.

Zur genau definierten Zahl der Informationen gehören unter anderem die verfügbaren Datenübertragungsraten - aufgeschlüsselt nach Upload und Download - die Vertragslaufzeiten und Ausstiegsmöglichkeiten sowie die monatlichen Kosten.

Das soll versteckte Kosten sichtbar machen und die Vergleichbarkeit verbessern. Außerdem haben Verbraucher künftig das Recht, die tatsächliche Datenübertragungsrate ihrer Internetverbindung prüfen zu lassen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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