OGH: Netzsperren sind zulässig, User sollen dafür zahlen
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Der Oberste Gerichtshof hat die Zugangssperren für Websites, die Urheberrechte verletzen, bestätigt. Die Kosten für die Sperren sollen an die Kunden weitergegeben werden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sein Urteil von 2014 bekräftigt, wonach heimische Provider verpflichtet sind den Zugang zu Websites zu sperren, die gegen Urheberrechte verstoßen. Dies ist das Ergebnis eines erfolglosen Revisionsrekurses, mit dem die Provider versucht hatten das Urteil des OGH von 2014 zu bekämpfen. Ein erneutes Anhören des Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei nicht notwendig gewesen, da laut dem OGH die Rechtslage und das Urteil des EuGH von März klar seien. Damit ist die einstweilige Verfügung, die Websites kinox.to und movie4k.to zu sperren, rechtskräftig und kann nicht mehr bekämpft werden.
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