Kefir am 13. Januar 2009 um 10:43 |  1 Kommentar | Lesezeit: 42 Sekunden

Stand-by-Verordnung: Beinahes Ende für das vermeintliche Aus

Am 5. Jänner 2010 tritt EU-weit die Stand-by-Verordnung in Kraft. Ein guter Schritt in die richtige Richtung, meinen Konsumentenschützer. In der Praxis wird die neue Verordnung aber nur sehr wenig bringen. Die wahren Stromfresser sind davon kaum betroffen, und der einzelne Konsument wird kaum etwas merken - oder doch?

Kurz vor Jahresende, am 17. Dezember 2008, erließ die EU-Kommission die Verordnung 1275/2008, die Stand-by-Verordnung, die künftig die Leistungsaufnahme elektrischer und elektronischer "Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand" begrenzt.

In der Übergangsfrist ab Jänner 2010 dürfen die in der Verordnung aufgelisteten Geräte im Stand-by-Modus höchstens zwei Watt, im "Aus-Zustand" (also abgeschaltet) maximal ein Watt verbrauchen. Ab 2013 gelten ein Watt im Stand-by und 0,5 Watt im vermeintlich völlig ausgeschalteten Zustand als Grenzwerte.

Links zum Thema~ ODV: Ökodesign-Verordnung 2007


Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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