Streit mit "3" endet vor Gericht
Ein Vater hat seinem zehnjährigen Sohn zu Weihnachten einen eigenen Internet-Zugang von "3" geschenkt. Er erklärte ausdrücklich, dass er den Internet-Zugang bei "3" nur dann akzeptiere, wenn der für Kinder besonders attraktive "Planet 3"-Zugang sofort gesperrt werde und für die gesamte Laufzeit des Vertrags deaktiviert bleibe.Auf der ersten Rechnung, die mehr als 200 Euro ausmachte, waren dann aber eine Reihe von Musikvideos aufgelistet, die der Sohn von "Planet 3" heruntergeladen hatte. Der Vater erhob Widerspruch gegen die Rechnung und leitete ein RTR-Schlichtungsverfahren ein, nachdem "3" auf Bezahlung beharrt hatte. Doch obwohl das Schlichtungsverfahren im Sinne des Vaters entschieden wurde, weigert sich "3", das Ergebnis anzuerkennen. Um die Entscheidung durchzusetzen, braucht man letzendlich das Gericht.
Mehr dazu findet ihr auf help.orf.at
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