Urheberrechtsnovelle: Downloads von illegalen Seiten verboten
Privatkopie schließt nun illegale Vorlagen aus - Vorschlag ging am 2. Juni in BegutachtungBislang hieß es in Paragraf 42 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz:
Zitat:
"Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."
Nun ist ein neuer Nachsatz hinzugekommen:
Zitat:
"... oder wenn hierfür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
Bild: Screenshot
Laut Franz Schmidbauer, Internetrechtsexperte und Richter am Landesgericht Salzburg, bedeutet dies:
Zitat:
"Diese Änderung bedeutet tatsächlich, dass der Download aus illegaler Quelle - damit sind vor allem Tauschbörsen und Angebote wie kino.to gemeint - in Zukunft illegal sind. Dies deshalb, weil die Sonderregelung der Privatkopie für diese Fälle nicht mehr gilt, sodass eine Vervielfältigung nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig ist."
1. Oktober
So war Upload bereits davor strafbar, ist nun auch der Download strafbar und wird mit 180 Tage Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen geahndet. Die Möglichkeit eine Kopie, rechtmäßig erworbener Inhalte ohne Kopierschutz und für private Zwecke bleibt, anzufertigen bleibt weiterhin möglich.
Das neue Gesetz soll ab 1. Oktober in Kraft treten.
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