Urteil in Deutschland: Unzulässige Weitergabe von Mailadressen an Mailchimp
Ein Unternehmen hatte die Mailadresse eines Kunden an das Newsletter-Tool Mailchimp weitergereicht, ohne weitere Prüfungen durchzuführenSeit dem Ende von Privacy Shield sind in puncto Datenschutz und Datentransfer noch viele Fragen ausständig, zumindest in einem Punkt wurde mit einer Entscheidung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht nun aber Klarheit geschaffen: Die Übermittlung einer Mailadresse an das amerikanische Unternehmen Mailchimp ohne Zustimmung des Inhabers dieser Mailadresse ist unzulässig, wie es dort heißt. Das Urteil wurde dem STANDARD von der in Wien ansässigen Datenschutz-NGO Noyb zugespielt.
Der EU/US-Privacy-Shield hatte den Schutz personenbezogener Daten geregelt, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die USA übertragen werden, im Juli 2020 hat der EuGH das Abkommen im Sinne des Schrems-II-Urteils jedoch für ungültig erklärt. Datenschutzverantwortliche in europäischen Unternehmen können sich somit nicht mehr auf das Abkommen berufen, wenn sie Daten an unter dem Privacy Shield zertifizierte US-Unternehmen übertragen.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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