Verkehrsdaten und kein "Blödsinn"
ie zum "Kampf gegen den Terror" von der Europäischen Union verabschiedeten "Anlassrichtlinien" bringen die EU-Staaten bei der Umsetzung in nationale Gesetze und Verordnungen immer häufiger ins Dilemma.Während sich die "biometrischen Sicherheitspässe" der EU mittlerweile als Unsicherheitsfaktor ersten Ranges herausgestellt haben, stößt auch die EU-Richtlinie zum Thema "Data-Retention" auf immer mehr technische Probleme bei ihrer Umsetzung.
Europaweit müssen Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und dem Internet im Zeitraum von mindestens einem halben und maximal zwei Jahren gespeichert werden, eine Praxis, die von allen nationalen europäischen Datenschutzgesetzen vorher explizit verboten war.
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