Wertkarten-Registrierung: Restguthaben kann anonym verbraucht werden
Ab 1. September können nur mehr registrierte Wertkarten ein Guthaben aufbuchenSeit 1. Jänner 2019 gibt es neue Handy-Wertkarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises. Bestandskunden - also jene, die schon davor eine Wertkarte besessen haben - können ab 1. September Guthaben nur aufbuchen, wenn sie sich registrieren haben lassen. Restguthaben kann aber noch anonym verbraucht werden, betont die AK in einer aktuellen Aussendung.
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Ab 1. September müssen sich auch bestehende Kunden registrieren lassen – Übergangsfrist zu Ende
Die gesetzliche Registrierungspflicht für Wertkarten ist HoT-Chef Michael Krammer ein Dorn im Auge.
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