Zahlscheingebühr nach Urteil gegen T-Mobile endgültig Geschichte
Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes im Jahr 2009 ist es in Österreich verboten, für bestimmte Zahlungsinstrumente ein besonderes Entgelt zu verlangen - viele Unternehmen haben das Gesetz ignoriert und dennoch ein "Zahlscheinentgelt" verlangt. Diese illegale Praxis hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun endgültig abgestellt, wie der Verein für Konsumenteninformation am Montag bekanntgab.In einem Verbandsklageverfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführt hat, hat der OGH T-Mobile exemplarisch für viele andere Unternehmen verurteilt: Sie müssen die rechtswidrigen Klauseln aus ihren AGB entfernen. T-Mobile hatte zuvor darauf hingewiesen, dass man seit 2010 ohnehin keine Gebühr mehr ein heben.
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