EuGH: Einbetten digitaler Medien durch Framing im Netz bleibt erlaubt
Höchstes EU-Gericht setzt Verlinken auf urheberrechtlich geschützte Werke aber GrenzenDas Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link auf Internetseiten bleibt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt. Allerdings schränkte das Höchstgericht die Möglichkeit des sogenannten Framings mit seinem Urteil vom Dienstag ein. Wenn der Rechteinhaber Schutzmaßnahmen gegen das Einbetten getroffen habe, brauche es dafür seine Erlaubnis. Ansonsten nehme man demjenigen die Möglichkeit, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke zu verlangen.
Die gute Nachricht für das Internet ist, dass Hyperlinks, auch in Form von Framing, grundsätzlich zulässig bleiben, solange dabei nicht technische Schutzmaßnahmen umgangen werden
... sagte Fabian Seip, Rechtsanwalt und Telekommunikationsexperte der Kanzlei Hengeler Mueller.
Beim Framing werden Teilbereiche einer Webseite - etwa Bilder oder Videos - als anklickbarer Inhalt in einem Rahmen auf einer anderen Webseite angezeigt.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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