EuGH: Foto einer anderen Website nutzen bedarf erneuter Zustimmung
Eine Schülerin hatte ein Foto von einer Reisewebsite für ein Referat genutzt, welches die Schule hochlud - der Fotograf klagte daraufhinDer Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Urteil festgestellt, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein öffentlich auf einer Website mit Erlaubnis hochgestelltes Foto ohne erneute Zustimmung auf einer anderen Seite hochgeladen wird. Konkret bezieht sich der EuGH auf einen Fall in Deutschland, bei dem ein Fotograf einem Online-Reisemagazin ein Bild zur Verfügung stellte.
Daraufhin hatte eine Schülerin im Unterstufenalter das Foto heruntergeladen, um es für ein Referat zu nutzen. Das Reiseportal blockierte den Download nicht durch technische Mittel. Die Schule des Mädchens lud das Referat später auf der eigenen Website hoch, woraufhin der Fotograf sie klagte.
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