EuGH stärkt Netzneutralität in drei Verfahren
Die Richter entschieden am Donnerstag, dass strittige Streaming-Zusatzangebote gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Daten verstoßenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in drei Verfahren die Bedeutung der Netzneutralität gestärkt und damit den beiden europäischen Mobilfunkriesen Deutsche Telekom und Vodafone Niederlagen eingebrockt. Die Richter entschieden am Donnerstag, dass die strittigen Streaming-Zusatzangebote gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Daten verstoßen. Optionen, die nicht auf Tarife angerechnet würden ("Zero Rating"), liefen dem Prinzip des offenen Internetzugangs zuwider, hieß es im Urteil. Die Begrenzung von Bandbreite, die Beschränkung der Wahl der Endgeräte oder die Begrenzung von Angeboten auf den Heimatmarkt sei nicht mit EU-Recht vereinbar.
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