EuGH-Urteil: Links können Urheberrecht verletzen
Playboy-Eigentümer setzt sich in Klage gegen Medienhaus durch - Kritiker befürchten weitreichende FolgenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil festgestellt, dass auch Links einen Verstoß gegen Urheberrechte darstellen können. Die Entscheidung kommt überraschend, denn die Richter sind nicht wie üblich der Empfehlung des Generalanwalts gefolgt - obwohl sie seine Begründung teilen.
Zitat:
"Im Übrigen kann, wenn Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden, von demjenigen, der sie gesetzt hat, erwartet werden, dass er die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk auf der Website, zu der die Hyperlinks führen, nicht unbefugt veröffentlicht wurde, so dass zu vermuten ist, dass ein solches Setzen von Hyperlinks in voller Kenntnis der Geschütztheit des Werks (...) vorgenommen wurde"
... heißt es in der offiziellen deutschen Übersetzung des Richterspruchs.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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