Österreicher könnten wegen illegaler Streams geklagt werden
Die Pläne für E-Evidence ermöglichen laut IT-Experten, Nutzerdaten durch ausländische Gesetzesregelungen einzufordernWer illegal im Internet urheberrechtlich geschützten Content downloadet oder streamt, hat bisher wenige Probleme gehabt. In Österreich dürfen nur Staatsanwälte anhand einer IP-Adresse die Herausgabe von Nutzeridentitäten bei Internetanbietern verlangen. Private, in diesem Fall Rechteinhaber, hatten also in der Praxis bisher wenige Möglichkeiten, Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Das könnte sich allerdings mit der geplanten E-Evidence-Verordnung der EU maßgeblich ändern.
Diese sieht nämlich vor, dass elektronische Beweismittel künftig europaweit direkt eingeholt werden können - sei es von Telekomanbietern, Clouddiensten oder sozialen Netzwerken. Beispielsweise könnten österreichische Strafverfolgungsbehörden von einem deutschen Unternehmen Auskunft verlangen, ohne dass dafür der deutsche Staat benachrichtigt werden muss.
In der Praxis bedeutet das im Netz aber auch, dass ausländische Gesetze gelten. Der Rechtsanwalt Lukas Feiler von der Kanzlei Baker McKenzie erklärt das gegenüber dem STANDARD mit einem Beispiel:
Zitat:
"Erkennt ein österreichischer Urheber eine Verletzung, könnte er argumentieren, dass die Zurverfügungstellung seines Inhalts auch deutsches Strafrecht verletzt."
Schließlich sei der jeweilige Inhalt auch für deutsche Nutzer illegal zur Verfügung gestellt worden.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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